Fragen und Antworten rund um das Gutachten |
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Häufig gestellte Fragen
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Was ist ein Verkehrswertgutachten?
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Der Verkehrswert bzw. Marktwert ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert: "Der Verkehrs- bzw. Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." |
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Warum benötigen Sie so viele Daten / Unterlagen?
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Je mehr Informationen wir zur Gutachtenerstellung erhalten, desto genauer können und spezifischer können unsere Berechnungen und Erläuterungen sein. Es ist also nur zu Ihrem Vorteil uns so viel wie möglich mitzuteilen. |
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Mein Steuerberater rät mir von einem Gutachten ab.
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Es ist richtig, dass es keinen 100%ig richtigen Verkehrswert gibt. Es ist bei den Immobilien wie bei einem Gebrauchtwagen. Es gibt mehrere Preisvorstellungen. Wir helfen Ihnen eine fundierte Grundlage zu erhalten, damit Sie "nicht über’s Ohr gehauen werden". |
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Warum muss ich Anzahlung leisten?
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Bei der Gutachtenerstellung geht unser Büro in Vorleistung. Wir holen von Ämtern und Instituten Daten und Unterlagen ein, welche wir auch entsprechend im Voraus bezahlen müssen. Für diese Vorlaufkosten ist die Anzahlung vorgesehen. |
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